Geschäftsmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Geschäftsmann''' ([[Lohnsklave]]nhalter) ist eine natürliche oder unnatürliche [[Person]] und zugleich der [[Inhaber]] eines [[Konzern]]s oder aber einer [[Klitsche]].
 
Der '''Geschäftsmann''' ([[Lohnsklave]]nhalter) ist eine natürliche oder unnatürliche [[Person]] und zugleich der [[Inhaber]] eines [[Konzern]]s oder aber einer [[Klitsche]].
  
thomas ist fett und cs-süchtig hiermit grüßt er alle schwuchtel dies gibt  
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==Philosophie==
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[[Handeln]], [[Denken]] und [[Gefühlswelt]] des Geschäftsmanns unterstehen direkt dem Wert des [[Geld]]es. In einem gesunden Unternehmertum zählt zunächst das Geld und erst danach das eigene [[Ich]]. So ist der wahrhafte Geschäftsmann stets darauf erpicht, für möglichst wenig Einsatz möglichst viel Geld zu erheischen. Man tritt z.B. seine primitiven Geschäftspartner in [[globalisiert]]en Ländern mit Füßen, wärend man seine [[Kunde]]n artig umschleimt, damit diese Geldsäcke auch immer schön was springen lassen. Wird der Kunde dagegen zu lästig, weil er z.B. sein Geld zurückhaben möchte, tritt man ihn natürlich auch mit Füßen, denn es gibt ja noch genug Andere.
  
 
==Geld==
 
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Version vom 27. November 2006, 18:49 Uhr

Der Geschäftsmann (Lohnsklavenhalter) ist eine natürliche oder unnatürliche Person und zugleich der Inhaber eines Konzerns oder aber einer Klitsche.

Philosophie

Handeln, Denken und Gefühlswelt des Geschäftsmanns unterstehen direkt dem Wert des Geldes. In einem gesunden Unternehmertum zählt zunächst das Geld und erst danach das eigene Ich. So ist der wahrhafte Geschäftsmann stets darauf erpicht, für möglichst wenig Einsatz möglichst viel Geld zu erheischen. Man tritt z.B. seine primitiven Geschäftspartner in globalisierten Ländern mit Füßen, wärend man seine Kunden artig umschleimt, damit diese Geldsäcke auch immer schön was springen lassen. Wird der Kunde dagegen zu lästig, weil er z.B. sein Geld zurückhaben möchte, tritt man ihn natürlich auch mit Füßen, denn es gibt ja noch genug Andere.

Geld

Leistungen anderer Geschäftsmänner bezahlt der Geschäftsmann grundsätzlich erst kurz vor der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher bzw. im Idealfall am besten gar nicht. Eigene offene Forderungen dagegen werden mit aller Härte durchgesetzt.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso