Verbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Eigentlich eine [[Konvention]] innerhalb einer Gesellschaft etwas nicht zu tun oder auch zu lassen bzw. etwas zu unterlassen wenn nicht sogar es zu verbieten (siehe [[Verbot]]).
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Eigentlich eine [[Konvention]] innerhalb einer Gesellschaft etwas nicht zu tun oder auch zu lassen bzw. etwas zu unterlassen wenn nicht sogar es zu verbieten (siehe [[Verbot]]).Verbote sind allerdings dazu da, das man sie nicht beachtet.
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Version vom 22. Juli 2007, 21:15 Uhr

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Verbot

Eigentlich eine Konvention innerhalb einer Gesellschaft etwas nicht zu tun oder auch zu lassen bzw. etwas zu unterlassen wenn nicht sogar es zu verbieten (siehe Verbot).Verbote sind allerdings dazu da, das man sie nicht beachtet.


Gegenteil: Gebot.

Rechtslage

Verbote sind in Deutschland nicht verboten, sondern im Gegenteil sehr beliebt, und werden offiziell in Form von Gesetzen niedergelegt, und zwar immer dann, wenn der Gesetzgeber meint, er müsse dem Volk mal wieder zeigen, wer der Boss ist. Meist kommen dabei aber sehr unbrauchbare Gesetze herraus.

Beispiele

Besonders verboten sind in Deutschland zum Beispiel: Mord (außer mit staatlicher Genehmigung, s. Krieg), Besitz von Kinderpornografie, Mitgliedschaft in einer nicht-genehmigten terroristischen Vereinigung, Herunterladen von Musik aus dem Internetz, Besitz bestimmter Drogen.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso