Verbot
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Verbot
Eigentlich eine Konvention innerhalb einer Gesellschaft etwas nicht zu tun oder auch zu lassen bzw. etwas zu unterlassen wenn nicht sogar es zu verbieten (siehe Verbot).
Gegenteil: Gebot.
Rechtslage
Verbote sind in Deutschland nicht verboten, sondern im Gegenteil sehr beliebt, und werden offiziell in Form von Gesetzen niedergelegt, und zwar immer dann, wenn der Gesetzgeber meint, er müsse dem Volk mal wieder zeigen, wer der Boss ist.
Beispiele
Besonders verboten sind in Deutschland zum Beispiel: Mord (außer mit staatlicher Genehmigung, s. Krieg), Besitz von Kinderpornografie, Mitgliedschaft in einer nicht-genehmigten terroristischen Vereinigung, Herunterladen von Musik aus dem Internetz, Besitz bestimmter Drogen.